Wir bieten Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF) an.
Zur Teilnahme an diesen Aufbauseminaren sind Fahranfänger verpflichtet, die in der Probezeit auffällig geworden sind.
Das Aufbauseminar besteht aus vier Seminarsitzungen zu je 135 Minuten. Nach der ersten Sitzung ist eine Beobachtungsfahrt im öffentlichen Straßenverkehr erforderlich.
Wer muss an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen?
Jeder Fahranfänger, der in der Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße hat, muss an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen.
Als B-Verstöße gelten:
- Telefonieren mit einem Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung
- unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
- mit abgefahrenen Reifen fahren
- Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrer beim Abbiegen
- Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
- Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- ungenügends Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährdung anderer
- Termin zur Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
- Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
- Behinderung von Beamten
- Kennzeichenmißbrauch
Als A-Verstöße gelten:
- Vorfahrtverletzung mit Gefährdung eines Anderen
- falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen oder an Zebrastreifen
- Fahren mit unversicherten oder nicht zugelassenen Fahrzeugen (z.B. ohne Betriebserlaubnis)
- unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren (z.B. "Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße)
- verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
- zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten (Pkw, Motorrad)
- zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
- zu dichtes Auffahren (zu geringer Sicherheitsabstand)
- Mißachtung von Rotlicht, Stop-Schild oder von Haltzeichen von Polizeibeamten
- Fahren unter Alkohol- oder unter Drogeneinfluß
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- unterlassene Hilfeleistung
- unerlaubte Fahrgastbeförderung
- Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
- Fahren ohne Begleitperson beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahre
- Unfallflucht
- Nötigung
- Überholen im Überholverbot
- unerlaubtes Abbiegen