Bevor du mit der Fahrausbildung beginnst, sind noch einige Formalitäten zu erledigen. Du findest auf dieser Seite eine detaillierte Aufstellung über die wichtigen Schritte zum Führerschein.
Du hast dich entschieden deinen Führerschein zu machen? Du bist nur noch ein paar Schritte davon entfernt. Hier die einzelnen noch erforderlichen Formalitäten. Wir beraten dich dazu gern auch persönlich im Rahmen deines Fahrschulkurses.
1. Anmeldung in der Fahrschule
Nach der Anmeldung ist der wichtigste Schritt getan. Über den Menüpunkt Kontakt oder Tel. 06021-47922 oder Tel. 06021-610066 (Haibach) erreichst du unsere Fahrschule direkt.
2. Sehtest
Um den Führerschein erwerben zu können benötigst du einen Sehtest (bei jedem Optiker oder Augenarzt)
3. Erste-Hilfe-Kurs
Um auf eventuelle Unfälle vorbereitet zu sein ist es erforderlich an einem Erste-Hilfe-Kurs teilzunehmen. Für einen Kurs in deiner Nähe gehe bitte auf www.erste-hilfe.de.
4. Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde
Der formale Antrag - Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis -wird beim zuständigen Landratsamt oder Stadt zusammen mit dem Nachweis über die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs, dem Sehtest und 1 biometrischen Passbild eingereicht.
5. Theoretischer Unterricht
Nach der Teilnahme am theoretischen Unterricht, für den eine Mindestanzahl an Stunden vorgeschrieben ist, wirst du eine theoretische Prüfung ablegen.
6. Praktischer Unterricht
Je nach Führerscheinklasse sind neben einer Grundausbildung eine Mindestanzahl bestimmter Fahrstunden (Sonderfahrten) zu je 45 Minuten vorgeschrieben. Für die Klasse B (PKW) sind das beispielsweise 5 Stunden Überland-, 4 Stunden Autobahn- und 3 Stunden Nachtfahrt
Wir bilden in folgenden Führerscheinklassen aus:
FS Klasse A
Die Führerschein Klasse A beinhaltet Krafträder mit einem Hubraum über 50ccm oder mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 45km/h. Außerdem sind dreirädrige Kleinkrafträder mit einer Leistung von über 15kW beinhaltet, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum über 50ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder einer Höchstgeschwindigkeit von über 45km/h oder einer Leistung über 15kW.
Die Führerscheinklasse A beinhaltet die Klassen A1 und A2 und kann direkt erworben werden. Das Mindestalter für den Direkterwerb liegt bei 24 Jahren.
Bei einem Aufstieg von FS Klasse A2 auf A und einem mindestens zweijährigen Vorbesitz der FS Klasse A2 ist keine Theorieprüfung erforderlich.
Das Mindestalter beim Aufstieg von FS Klasse A2 zu FS Klasse A beträgt 20 Jahre. Wenn nur Trikes gefahren werden, beträgt das Mindestalter 21 Jahre.
FS Klasse A1
Die Führerscheinklasse A1 beinhaltet Krafträder mit einem Hubraum von max. 12ccm und einer Leistung von max. 11kW sowie einem Verhältnis von Leistung / Gewicht mit max. 0,1kW/kg. Weiterhin beinhaltet die FS Klasse A1 dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von über 50ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder einer Höchstgeschwindigkeit von über 45km/h und einer maximalen Leistung von 15kW.
Die Führerscheinklasse A1 schließt die Führerscheinklasse AM mit ein.
FS Klasse A2
Die Führerscheinklasse A2 beinhaltet Krafträder bis zu einer Leistung von maximal 35kW und einem Verhältnis von Leistung / Gewicht von max. 0,2kW/kg.
Bei einem Aufstieg von FS Klasse A1 auf A2 (mind. zweijähriger Vorbesitz der Klasse A1) ist keine Theorieprüfung notwendig. Eine praktische Prüfung ist obligatorisch.
Die Führerscheinklasse A2 schließt die Klassen A1 und AM mit ein.
FS Klasse AM
Die Führerscheinklasse AM enthält die Fahrerlaubnis für folgende Kraftfahrzeuge.
Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45km/h, einem Hubraum von max. 50ccm bei Verbrennungsmotoren und einer Leistung von max. 4kW bei Elektromotren. Weiterhin ist mit dem Erwerb der Führerscheinklasse AM das Führen dreirädriger Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45km/h, einem Hubraum von max. 50ccm bei Fremdzündungsmotoren und einer Leistung von max. 4kW bei Diesel-/Elektromotren erlaubt.
Außerdem ist man mit der Führerscheinklasse AM zum Führen vierrädriger Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45km/h, einem Hubraum von bis zu max. 50ccm bei Fremdzündungsmotoren, einer Leistung von max. 4kW bei Diesel-/Elektromotoren und einer Leermasse von max. 350kg befugt.
FS Klasse B
Die Führerscheinklasse B bevollmächtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500kg. Außerdem darf man mit dieser Fahrerlaubnis maximal acht Personen (außer dem Fahrer) befördern.
Weiterhin ist man mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B zum ziehen von Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 750kg immer befugt. Ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750kg darf gezogen werden, wenn das zulässige Gesamtgewicht des kompletten Gespanns 3.500kg nicht übersteigt.
Das Mindestalter beträgt 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17) oder 18 Jahre beim Direkterwerb.
Der Führerschein der Klasse B beinhaltet die Klassen AM und L.
FS Klasse B96
Die Führerscheinklasse B96 ist eine Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B. Sie wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl "96" erteilt. Zum Erlangen dieser Fahrerlaubnisklasse ist keine Prüfung, aber eine Schulung erforderlich.
Mit dieser Führerscheinklasse dürfen sodann Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750kg gezogen werden, sowie Gespanne mit einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3.500kg, aber maximal 4.250kg.
FS Klasse B196
Die Führerscheinklasse B196 ist keine eigene Führerscheinklasse. Sie ergänzt lediglich die Führerscheinklasse B um die Schlüsselzahl 196. Diese Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) der Klasse A1. Um den Führerschein der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 zu erlangen, muss der Schüler den kompletten klassenspezifischen Theorieunterricht der Motorradklassen gemäß Fahrschulausbildungsordnung besuchen. Die Dauer umfasst mindestens 5 praktische Unterrichtseinheiten à 90 Minuten.
FS Klasse B197
Die Führerscheinklasse B197 ist keine eigene Führerscheinklasse. Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird um die Schlüsselzahl 197 ergänzt und somit die Möglichkeit geschaffen, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen, wenn zuvor eine praktische Ausbildung mit mindestens 10 Fahrstunden auf dem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgt ist. Dies ist sowohl für Bewerber um eine Fahrerlaubnis als grundsätzlich auch für Inhaber einer beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B möglich. Diese Möglichkeit gibt es seit dem 01.04.2021.
FS Klasse BE
Die Führerscheinklasse BE bedingt den Vorbesitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B. Zum Erwerb der Führerscheinklasse BE ist keine Theorieprüfung erforderlich, eine praktische Prüfung ist jedoch zwingend Pflicht.
Das Mindestalter beträgt beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren (BF17), 18 Jahre beim Direkterwerb.
Die Führerscheinklasse BE ermächtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B mit Anhänger deren zulässige Gesamtmasse über 750kg, aber maximal 3.500kg beträgt.
FS Klasse L
Die Führerscheinklasse L befähigt zum Führen von Zugmaschinen für land-oder forstwirtschaftliche Zwecke mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 40km/h. Mit Anhänger darf max. 25km/h gefahren werden.
Außerdem befähigt der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse L das Führen von Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, selbstfahrenden Futtermischwagen, Stapler und andere Förderfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 25km/h auch mit Anhänger.
Die FS Klasse L kann ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden.