Wir bilden dich zuverlässig in den Führerscheinklassen A, A1, A2 und AM in unserer Fahrschule in Haibach aus.
FS Klasse A
Die Führerschein Klasse A beinhaltet Krafträder mit einem Hubraum über 50ccm oder mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 45km/h. Außerdem sind dreirädrige Kleinkrafträder mit einer Leistung von über 15kW beinhaltet, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum über 50ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder einer Höchstgeschwindigkeit von über 45km/h oder einer Leistung über 15kW.
Die Führerscheinklasse A beinhaltet die Klassen A1 und A2 und kann direkt erworben werden. Das Mindestalter für den Direkterwerb liegt bei 24 Jahren.
Bei einem Aufstieg von FS Klasse A2 auf A und einem mindestens zweijährigen Vorbesitz der FS Klasse A2 ist keine Theorieprüfung erforderlich.
Das Mindestalter beim Aufstieg von FS Klasse A2 zu FS Klasse A beträgt 20 Jahre. Wenn nur Trikes gefahren werden, beträgt das Mindestalter 21 Jahre.
FS Klasse A1
Die Führerscheinklasse A1 beinhaltet Krafträder mit einem Hubraum von max. 12ccm und einer Leistung von max. 11kW sowie einem Verhältnis von Leistung / Gewicht mit max. 0,1kW/kg. Weiterhin beinhaltet die FS Klasse A1 dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von über 50ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder einer Höchstgeschwindigkeit von über 45km/h und einer maximalen Leistung von 15kW.
Die Führerscheinklasse A1 schließt die Führerscheinklasse AM mit ein.
FS Klasse A2
Die Führerscheinklasse A2 beinhaltet Krafträder bis zu einer Leistung von maximal 35kW und einem Verhältnis von Leistung / Gewicht von max. 0,2kW/kg.
Bei einem Aufstieg von FS Klasse A1 auf A2 (mind. zweijähriger Vorbesitz der Klasse A1) ist keine Theorieprüfung notwendig. Eine praktische Prüfung ist obligatorisch.
Die Führerscheinklasse A2 schließt die Klassen A1 und AM mit ein.
FS Klasse AM
Die Führerscheinklasse AM enthält die Fahrerlaubnis für folgende Kraftfahrzeuge.
Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45km/h, einem Hubraum von max. 50ccm bei Verbrennungsmotoren und einer Leistung von max. 4kW bei Elektromotren. Weiterhin ist mit dem Erwerb der Führerscheinklasse AM das Führen dreirädriger Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45km/h, einem Hubraum von max. 50ccm bei Fremdzündungsmotoren und einer Leistung von max. 4kW bei Diesel-/Elektromotren erlaubt.
Außerdem ist man mit der Führerscheinklasse AM zum Führen vierrädriger Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45km/h, einem Hubraum von bis zu max. 50ccm bei Fremdzündungsmotoren, einer Leistung von max. 4kW bei Diesel-/Elektromotoren und einer Leermasse von max. 350kg befugt.